Heckenschnitt auf den Friedhöfen
Ab dem 7. Oktober 2024 beginnt auf den Friedhöfen in der Samtgemeinde Fredenbeck der jährliche Heckenschnitt an den Grabstätten. Hierbei kann es vorübergehend zu Lärmbelästigungen kommen. Um ein zügiges und störungsfreies Arbeiten zu ermöglichen, bitten wir alle Grabnutzungsberechtigten um vorübergehende Entfernung von Gegenständen wie Hacken, Besen, Gießkannen etc., welche an den Hecken im Umfeld der Grabanlagen gelagert werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Heckenabschnitt vom Grabnutzungsberechtigten entfernt. Die Samtgemeinde Fredenbeck bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die mit dieser notwendigen Maßnahme unvermeidbaren Beeinträchtigungen.
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